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Öffentliches Verfahrensverzeichnis der intan service plus GmbH & Co. KG gem. § 4e BDSG

  1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle
    Intan service plus GmbH & Co. KG (nachfolgen ISP)

  2. Geschäftsführung
    Frank Reh

  3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
    Blumenhaller Weg 88
    49078 Osnabrück

  4. Zweckbestimmung der Datenerhebung,- verarbeitung oder –nutzung
    Gegenstand des Unternehmens ist die treuhändische Verwaltung von Abonnements (insbesondere Zeitschriftenabonnements) als Dienstleitung  im Auftrag unserer Geschäftskunden. Die Belieferungsrechte aus den Abonnentenverträgen – und die hiermit in Verbindung stehenden Rechte und Pflichten – verbleiben beim jeweiligen Auftraggeber.

    Nebenzwecke bzw. unterstützende Funktionen erstrecken sich über den
    Wareneinkauf, die Abrechnungsdurchführung auf Kunden- und  Lieferantenseite sowie die Organisation von Inkasso- und Kundenbindungsprozessen.

  5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien.
    Zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke werden im Wesentlichen die
    nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Daten bzw. Datenkategorien
    erhoben, verarbeitet und genutzt:

    • Kunden/Abonnenten: (allgem. Adressdaten einschl. Telefon- und e-maildaten, ggf. Bankverbindungsdaten, allgem. Daten zum Angebot/Vertrag, freiwillige Angaben zu statistischen Zwecken, statistische bzw. organisatorische Merkmale zur Vertragsverwaltung)
    • Potentielle Kunden/Interessenten: gem. vom Auftraggeber überstellter Daten (Identifikations-, Adress-, Kontaktdaten, Auskunftsangaben, abrechnungsrelevante Daten/Daten zur Personalverwaltung)
    • Mitarbeiter/Bewerber/Auszubildende/Praktikanten/frühere Mitarbeiter/Ruheständler: Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten, (Angaben zu Privat- und Geschäftsadresse, Tätigkeitsbereich, Gehaltszahlungen, Name und Alter von Angehörigen soweit für Sozialleistungen relevant, Lohnsteuerdaten, Bankverbindungsdaten, dem Mitarbeiter anvertrauten Vermögensgegenstände), Daten zur Personalverwaltung und –steuerung, Arbeitszeiterfassungsdaten sowie Zugangskontrolldaten, Terminverwaltungsdaten; Daten zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen sowie der technischen Systeme, Notfallkontaktdaten zu vom Mitarbeiter ausgewählten Personen, die im Notfall kontaktiert werden sollen
    • Lieferanten/Dienstleister: Adressdaten, Kontaktdaten, Bankverbindungen, Vertragsdaten; Terminverwaltungsdaten, Abrechnungs- und Leistungsdaten, Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen.
  6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
    • öffentliche Stellen, die die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden)
    • konzerninterne Stellen, die an der Ausführung der Geschäftsprozesse beteiligt sind (insbes. Buchhaltung, Einkauf, Personalverwaltung, Marketing, allgemeiner Vertrieb, EDV)
    • externe Stellen als Auttragsdatennehmer bzw. als mit der Abwicklung der mit den unter 4. aufgeführten Zwecken in Zusammenhang stehenden, erforderlichen Prozessen, beauftragte Stellen (insbes. Verlage, Rechenzentrum, allgemeiner Vertrieb, Inkassounternehmen)
    • weitere externe Stellen, wie z. B. Kreditinstitute (soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung ggü. dem Auftraggeber bzw. der ISP erklärt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse zulässig ist.)

  7. Regelfristen für die Löschung von Daten Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie nach Wegfall der unter 4. genannten Zwecke gelöscht. So werden die handelsrechtlichen oder finanzwirksamen Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahrs den rechtlichen Vorschriftenentsprechend nach weiteren zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten genutzt (z.B. im Personalverwaltungsbereich wie z.B. abgelehnten Bewerbungen oder Abmahnungen). Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

  8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.

Intan service plus GmbH & Co. KG
Datenschutzbeauftragter

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